Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen zur Tankreinigung
1. Unserem Angebot zu Grunde gelegt wurden die für Tankanlagen bestehenden Bestimmungen und Bauvorschriften der ÖNormen EN 12285-1, C 2115, C 2116, C 2117, C 2118 für Erd- und Kellertanks sowie für Standortgefertigte Stahlbeton-Kugeltanks sowie Lagerbehälter mit tragenden Wänden aus Glasfa- ser verstärkten Kunststoffen mit Bauartzulassung. Kunststoff-Batterietanks ohne Einstiegsöffnung können zum Reinigen nicht be- fahren werden. Hier erfolgt die Reinigung durch Spülung im Umlaufverfahren.
2. Die Reinigung kann nur erfolgen, wenn bei Erdtanks der Domschacht eine Min- destgröße von 940 mm aufweist und nicht mit Schlamm und Wasser befüllt ist. Die Domdeckelschrauben und Anschlussleitungen müssen lösbar und dürfen nicht einbetoniert sein. Bei standortgefertigten Kellertanks setzen wir voraus, dass die Auffangräume frei zugänglich sowie die Abstände vom Tank zu Umfassungswänden sowie zur Raumdecke ausreichend sind, um unter Beachtung der sicherheitstechnischen Vorschriften die Arbeiten durchführen zu können. Der erforderliche Arbeits- raum darf auch nicht durch Rohrleitungen und sonstigen Einbauten oder Lager- gegenständen behindert sein.
Tankreinigung
3. Unser Angebot bezieht sich ausschließlich auf die Reinigung und Wartung des Öltanks. Sollte die Filtration des vorhandenen Restöles im Zuge der Tankrei- nigung gewünscht werden, so wird diese Leistung ebenso wie die Reinigung –Spülung der Ölleitungen und eine Druckprobe des Behälters und der Leitungen laut Regieausweis gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso nicht im Preis des Tankreinigungsangebotes enthalten sind Kosten für die Beseitigung von Mängeln an der Tankanlage sowie Aufwendungen, welche zur Beseitigung von Konstruktionsmängeln an der Tankanlage erforderlich sind, um die angebotenen Tankreinigung durchführen zu können. Um die angebotenen Leistungen durchführen zu können, ist bauseits ein kos- tenloser Stromanschluss von 220 Volt, 60 Hz, abgesichert mit 16 A, zur Ver- fügung zu stellen.
Vollständigkeitsprüfung der Anlage
4. Im Zuge der Tankreinigung wird eine Vollständigkeitsprüfung der Tankanlage durchgeführt und ein Zustandsbericht des Öltanks erstellt. Die am Tank ange- schlossenen Leitungen werden, soweit diese einsehbar sind, durch Inaugen- scheinnahme überprüft.
Erforderliche Reparaturen
5. Erforderliche Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen von Anlagenteilen auf den Stand der gesetzlichen Bestimmungen und Normen, Druckprüfungen im Beisein der Behörde sowie zusätzlich erforderliche An- und Abfahrten wer- den nach Aufwand unter Zugrundelegung unserer Montagesätze laut gültiger Preisliste (Vermerk der Kosten im Tankreinigungs-Angebot) berechnet. Ausbesserungsarbeiten an Schutzanstrichen bzw. Innenbeschichtungen, so- fern erforderlich und nicht im Garantiezeitraum sind, werden nach Regieleistung gesondert in Rechnung gestellt. Wird im Zuge der Untersuchung der Tankinnenwände festgestellt, dass gefähr- liche Korrosionsschäden vorhanden sind, so wird aus Sicherheitsgründen und zur Werterhaltung ein Festpreisangebot über eine Tanksanierung (Korrosions- schutz, Kunststoffbeschichtung oder Ganzbeschichtung) erstellt. Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten
6. Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Elektroinstallationsarbeiten gehören – soweit sie nicht im Angebotspreis angeführt und enthalten sind - nicht zu unseren Leistungen. Sachkundiges Arbeiten
7. Alle durch uns erbrachten Leistungen werden unter Beachtung der einschlägi- gen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften ausgeführt. Nebengebühren
8. Die Gebühren für amtliche Abnahmen durch Sachverständige, Behördenvertre- ter sowie Stempelgebühren sind im Tankreinigungspreis nicht enthalten und werden laut Gebührennachweis in Rechnung gestellt. Kostenfreie Beratung
9. Auskunft und Beratung durch unser Fachpersonal über die erforderlichen be- trieblichen Voraussetzungen zur Durchführung der angebotenen Arbeiten bzw. Leistungen erfolgen in jedem Fall unverbindlich. Unsere Spezialisten beraten Sie auch gerne und unverbindlich über alle Gewässersichernden Auflagen bzw. Vorschriften bei der Lagerung von Mineralölen nach dem jeweiligen Stand der Gesetzgebung und der Technik sowie über möglicherweise notwendige Sa- nierungsarbeiten, welche zur Sicherung der Umwelt und zum Werterhalt der Anlage beitragen.
Liefer- und Montagezeit
10. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung beginnt die Liefer-Montagezeit und nach völliger Klarstellung aller notwendigen Ausführungsdetails. Sollten wir mit unserer Lieferung-Montage in Verzug geraten, muss uns der Auftraggeber eine angemessene Frist von 20 Arbeitstagen gewähren. Nach Ablauf dieser Zeit darf der Auftraggeber vom Auftrag bzw. Vertrag zu- rücktreten, falls kein neuer Liefer-Montagetermin gemeldet worden ist. Teillie- ferungen sind berechtigt bzw. zulässig.
Mängel – Reklamationen
11. Mängel, welche vom Auftraggeber innerhalb von 8 Arbeitstagen nach erfolgter Leistung durch uns, soweit gesetzlich keine kürzere Frist vorgeschrieben ist, nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens nach zwei Wochen zu rügen. Wir sind in jedem Fall bei einer begründeten Mängelrüge zur Nachlieferung bzw. Nachbesserung verpflichtet. Begründete Mängelrügen werden durch uns binnen angemessener Frist behoben. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung bzw. Nachlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom vertrag zu verlangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&O TEC GmbH Entstehende Kosten für Reisen, Untersuchungen und Gutachten für vom Auf- traggeber beanspruchte Beanstandungen, trägt der unterliegende Vertragspart- ner.
Haftungsbeschränkung
12. Zum Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden wegen Verschul- dens bei Vertragsverhandlungen, wegen schuldhaft herbeigeführten Verzuges oder wegen positiver Forderungsverletzung sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Wir sind in allen Fällen nur bei leichter Fahrlässigkeit von der Verpflichtung zum Schadenersatz entbunden. Ein Haftungsausschluss besteht auch dann, wenn ein Erfüllungsgehilfe nicht schuldhaft oder allenfalls leicht fahrlässig gehandelt hat. Der Haftungsausschluss wegen leichter Fahrläs- sigkeit gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Durch das Umpumpen der im Zuge der Tankreinigung vorhandenen Restöl- menge wird das Heizöl mit Sauerstoff angereichert und kann dadurch in Ver- bindung mit einer unmittelbaren Neubefüllung zu verminderten Brennfähigkeit bzw. Brennunfähigkeit führen, wofür keine Haftung - Folgehaftung durch uns besteht.
Widerrufsrecht und Stornogebühr
13. Widerrufsrecht Verbraucher im Sinne des KSchG haben das Recht einen außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 FAGG) und einem Fernabsatz- vertrag (§ 3 Z 2 FAGG) binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Ver- tragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der A&O TEC GmbH, Schamingstraße 4, 5301 Eugendorf, office@aotec.at mittels einer ein- deutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu- rückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs- mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist be- ginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wider- rufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst- leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wir weisen Sie darauf hin, dass mit vollständiger Ausführung der Dienstleistung der Verlust des Widerrufsrechts eintritt. Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfts- Gesetz (FAGG) beim Abschluss von Verträgen über: Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Unterneh- mer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Rücktritt eine Stornogebühr zu be- zahlen, die im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 1. Tag vor unserer Dienstleistung 50% der vereinbarten Summe und bei Rücktritt am Tag der Dienstleistung 100% der vereinbarten Summe beträgt. Im Fall eines Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor unserer Dienstleistung sind jedenfalls keine Stornogebühren zu bezahlen. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post abgesendete Rücktrittserklärung der vorgesehenen An- schrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.
Schriftformklausel
14. Zur Rechtswirksamkeit der Aufhebung oder Abänderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Geltungsbereich
15. Die vorstehend angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrier- ter Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesonders aller Kauf- bzw. Liefer- und Werkverträge, die wir mit Auftraggebern abschließen. Widersprechende Ge- schäftsbedingungen können nur dann rechtswirksam sein, wenn wir diesen Widersprüchen schriftlich zustimmen.
Recht-Gerichtsstand und Eigentumsvorbehalt
16. Für die Vertragspartner gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Eugendorf. Erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der aus- führenden Firma. Wenn nicht anders angeführt, gelten alle angebotenen Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
A&O TEC GmbH, Eugendorf Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.01.2025
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